beratungsstelle:technische_hilfen

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Wir haben zu diesem Thema eine Broschüre herausgegeben, diese finden Sie unter Broschüren.


Einen kurzen Überblick finden Sie im Folgenden:


Ein Hörgerät besteht aus den drei Komponenten Mikrofon, Verstärker und Lautsprecher und wird hinter dem Ohr (HdO-Geräte) oder im Ohr (iO-Geräte) getragen. Des Weiteren gibt es Knochenleitungshörgeräte, die auf das Felsenbein hinter dem Ohr aufgesetzt (mittels Band) oder operativ befestigt werden. - Hinter dem Ohr getragene Geräte sind bei der Kinder- und Jugendversorgung am weitesten verbreitet. Diese Geräte verfügen in der Regel über eine integrierte Telefonspule/Induktionsspule, über die eine drahtlose Übertragungsanlage / Höranlage verbunden werden kann.

Ein Hörgerät kann einen Hörverlust nur zum Teil kompensieren; etwa die Hälfte des Hörverlusts kann ausgeglichen werden. Deshalb ist die Nutzung einer drahtlosen Übertragungsanlage im Unterricht von großer Bedeutung.

Die Hörgeräte eines Kindes sollten täglich überprüft werden (optisch, Batterien testen, mit Stethoclip abhören), da ein Kind oftmals keine sicheren Aussagen über die Funktionsfähigkeit seiner Hörgeräte treffen kann. Erst ältere Kinder und Jugendliche sind selbst in der Lage, Störungen verlässlich zu erkennen und evtl. selbst zu beheben.

Ein Cochlea Implantat ist eine Innenohrprothese, die operativ eingesetzt wird. Sie besteht aus einem Implantat und einem hinter dem Ohr getragenen Audio-Prozessor mit Sende-Spule.

Ein CI wandelt Schall in elektrische Impulse um und kann so auch eine hochgradige Schallempfindungsschwerhörigkeit zu einem Großteil kompensieren. Voraussetzung hierfür ist ein intakter Hörnerv. Der wesentliche Unterschied zum Hörgerät ist, dass ein CI die Haarzellen im Innenohr umgeht, während bei der Nutzung eines Hörgeräts zumindest ein Teil der Haarzellen noch intakt sein muss.

Der Goldstandard in Kindergärten und Schulen bei drahtlosen Übertragungsanlagen ist das Roger-System von Phonak.

https://www.phonak.com/content/dam/phonak/HQ/de/solution/accessories/roger_inspirio/documents/brochure_roger_for_education_028-1503.pdf

Hierbei trägt der Lehrer ein Mikrofon in einem Sender (TouchscreenMic), der mit den Hörhilfen des Kindes gekoppelt ist. Wenn die Verbindung hergestellt ist, wird das Gesprochene direkt über die Hörhilfen übertragen. Zum System gehören auch Schülermikrofone (Pass-around), die im Optimalfall in größerer Anzahl im Klassenzimmer vorhanden sind.

Die Vorteile einer solchen 'Höranlage' im Unterricht lassen sich so zusammenfassen:

  • Reduzierung des Störschalls durch direkte Übertragung der Sprache über das Lehrergerät oder die Schülermikros
  • auch über größere Distanzen ist eine optimale Hörqualität möglich
  • Umgebungsgeräusche können im Hörgerät/CI bei Wunsch während der Nutzung der Höranlage noch weiter gedämpft werden
  • Schülermikros wirken wie 'Gesprächssteine': Nur mit Mikro wird gesprochen!
  • Bluetooth-Schnittstellen ermöglichen den Anschluss an verschiedene Audiomedien.

Im Allgemeinen wird eine drahtlose Übertragungsanlage ebenfalls von der Krankenkasse des Kindes/Schülers übernommen. Oftmals wird hierzu eine pädagogische Stellungnahme benötigt, die durch die Frühförderung oder den Sonderpädagogischen Dienst verfasst werden kann. [unbezahlte Werbung]

  • beratungsstelle/technische_hilfen.1608288037.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 18.12.2020 11:40
  • von Birgit Schindler