===== Infos zum Thema Nachteilsausgleich ===== Wir haben zu diesem Thema ebenfalls eine Broschüre herausgegeben, diese finden Sie unter [[beratungsstelle:broschueren|Broschüren]]. Schüler mit Hörbehinderungen haben die Möglichkeit in der Schule, einen Nachteilsausgleich aushandeln zu lassen. Ein Nachteilsausgleich soll die Nachteile, die ein Schüler/eine Schülerin durch seine/ihre Hörbehinderung erfährt, ausgleichen. Dieser wird nicht im Zeugnis vermerkt. Das Leistungsniveau wird nicht verändert, es werden dem Schüler/der Schülerin lediglich Hilfen zur Hand gegeben, um eine Leistung zeigen zu können, die er/sie ohne Hörbehinderung wahrscheinlich zeigen würde. Hier haben wir einige Materialien zum Thema Nachteilsausgleich für Sie: {(DATEIEN>intern/beratungsstelle/nta)} ----