Wir haben zu diesem Thema ebenfalls eine Broschüre herausgegeben, diese finden Sie unter Broschüren.
Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung, die seit dem Jahr 2020 im Sozialgesetzbuch 9 geregelt ist. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine Behinderung oder deren Folge zur beseitigen oder zu mildern. Dabei müssen die Familien keinen finanziellen Beitrag leisten. Zuständig für die Kosten ist, der Träger, welche die Integrationskraft einstellt. Die Eingliederungshilfe kann in Form von Integration oder Inklusion stattfinden
Ablauf
Integration/Inklusion ist gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung. Dabei sollen alle eine Zugewinn der Erfahrungen erfahren
Links zu den einzelne Landkreisen
TUT https://www.landkreis-tuttlingen.de/index.php?object=tx%7c2527.2&ModID=10&FID=2527.254.1