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Eingliederungshilfen
Wir haben zu diesem Thema ebenfalls eine Broschüre herausgegeben, diese finden Sie unter Broschüren.
Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung, die seit dem Jahr 2020 im Sozialgesetzbuch 9 geregelt ist. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine Behinderung oder deren Folge zur beseitigen oder zu mildern. Dabei müssen die Familien keinen finanziellen Beitrag leisten. Zuständig für die Kosten ist, der Träger, welche die Integrationskraft einstellt. Die Eingliederungshilfe kann in Form von Integration oder Inklusion stattfinden
Ablauf
- Listenpunkt Man stellt beim zuständigen Sozialamt einen Antrag. Dies ist bei Stadtkreis bei der Stadtverwaltung zu finden oder Sie in einem Landkreis wohnen am Landratsamt.
- Listenpunkt Medizinischen/Pädagogische Berichte sollte mit eingereicht werden
- Listenpunkt Gesundheitsamt prüft ob eine wesentliche Behinderung vorliegt
- Listenpunkt Auf dieser Grundlage entscheidet das Sozialamt über die Gewährung der Eingliederungshilfe
Integration/Inklusion ist gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung. Dabei sollen alle eine Zugewinn der Erfahrungen erfahren
Links zu den einzelne Landkreisen
TUT https://www.landkreis-tuttlingen.de/index.php?object=tx%7c2527.2&ModID=10&FID=2527.254.1