beratungsstelle:nta

Wir haben zu diesem Thema ebenfalls eine Broschüre herausgegeben, diese finden Sie unter Broschüren.

Schüler mit Hörbehinderungen haben die Möglichkeit in der Schule, einen Nachteilsausgleich aushandeln zu lassen. Ein Nachteilsausgleich soll die Nachteile, die ein Schüler/eine Schülerin durch seine/ihre Hörbehinderung erfährt, ausgleichen. Dieser wird nicht im Zeugnis vermerkt. Das Leistungsniveau wird nicht verändert, es werden dem Schüler/der Schülerin lediglich Hilfen zur Hand gegeben, um eine Leistung zeigen zu können, die er/sie ohne Hörbehinderung wahrscheinlich zeigen würde.

Hier haben wir einige Materialien zum Thema Nachteilsausgleich für Sie:


    • beratungsstelle/nta.txt
    • Zuletzt geändert: 15.03.2022 09:04
    • von Ute Falkner