beratungsstelle:nta

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Schüler mit Hörbehinderungen haben die Möglichkeit in der Schule einen Nachteilsausgleich aushandeln zu lassen. Ein Nachteilsausgleich soll die Nachteile, die ein Schüler durch seine Hörbehinderung erfährt, ausgleichen. Dieser wird nicht im Zeugnis vermerkt. Das Leistungsniveau wird nicht verändert, es werden dem Schüler lediglich Hilfen zur Hand gegeben, um eine Leistung zeigen zu können, die er ohne Hörbehinderung wahrscheinlich zeigen würde.

Mögliche Nachteilsausgleiche können sein:

  • Zeitverlängerung in KAs, wenn sich der Schüler im Formulieren schwer tut
  • Bei Hörverstehensaufgaben mehrmalige Wiederholungen oder vorgelesene Texte statt von CD (die Hintergrundgeräusche entfallen, das Mundbild unterstützt das Verstehen)
  • das nutzen der Höranlage in allen Fächern (manchmal muss dies explizit niedergeschrieben werden)

Materialien zum Thema Nachteilsausgleich:


    Wir haben zu diesem Thema eine Broschüre herausgegeben, diese finden Sie unter Broschüren.

    • beratungsstelle/nta.1607623265.txt.gz
    • Zuletzt geändert: 10.12.2020 19:01
    • von Katrin Mehlo