beratungsstelle:nta

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Schüler mit Hörbehinderungen haben die Möglichkeit in der Schule einen Nachteilsausgleich aushandeln zu lassen. Ein Nachteilsausgleich soll die Nachteile, die ein Schüler durch seine Hörbehinderung erfährt, ausgleichen. Dieser wird nicht im Zeugnis vermerkt. Das Leistungsniveau wird nicht verändert, es werden dem Schüler lediglich Hilfen zur Hand gegeben, um eine Leistung zeigen zu können, die er ohne Hörbehinderung wahrscheinlich zeigen würde.

Hier haben wir einige Materialien zum Thema Nachteilsausgleich für Sie:


    Wir haben zu diesem Thema ebenfalls eine Broschüre herausgegeben, diese finden Sie unter Broschüren.

    • beratungsstelle/nta.1607676231.txt.gz
    • Zuletzt geändert: 11.12.2020 09:43
    • von Tobias Christ