beratungsstelle:nta

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Schüler mit Hörbehinderungen haben die Möglichkeit in der Schule, einen Nachteilsausgleich aushandeln zu lassen. Ein Nachteilsausgleich soll die Nachteile, die ein Schüler/eine Schülerin durch seine/ihre Hörbehinderung erfährt, ausgleichen. Dieser wird nicht im Zeugnis vermerkt. Das Leistungsniveau wird nicht verändert, es werden dem Schüler/der Schülerin lediglich Hilfen zur Hand gegeben, um eine Leistung zeigen zu können, die er/sie ohne Hörbehinderung wahrscheinlich zeigen würde.

Hier haben wir einige Materialien zum Thema Nachteilsausgleich für Sie:


    Wir haben zu diesem Thema ebenfalls eine Broschüre herausgegeben, diese finden Sie unter Broschüren.

    • beratungsstelle/nta.1608018733.txt.gz
    • Zuletzt geändert: 15.12.2020 08:52
    • von Tobias Christ